Dohlenstraße 31
46145 Oberhausen

Tel.: 0208/ 696 797 - 10
Fax: 0208/ 696 797 - 11
E-Mail:

Versicherungsrecht

insbesondere Verkehrsunfallsachen

Miet-u. Wohnungseigentumsrecht

Allgemeines Zivilrecht

Leistungsumfang

Wir beraten und vertreten Sie in den oben aufgeführten Bereichen.

Aufgrund der Komplexität des heutigen Rechts bieten wir unsere Tätigkeit nur soweit an, wie wir einen qualitativ hohen Standard, welchen Sie und wir selber von uns erwarten, auch erreichen können. Daher sind wir in anderen als den genannten Rechtsgebieten in der Regel nicht tätig.

Dies bedeutet aber nicht, dass wir uns nicht auch bei rechtlichen Problemkreisen außerhalb unserer Tätigkeitsbereiche als Partner unserer Mandanten verstehen würden. Vielmehr sind wir auch bei der Suche nach einem in dem jeweiligen Gebiet tätigen Kollegen behilflich.

Hier hat sich die enge Kooperation mit der überörtlichen Sozietät HTM Meyer Venn & Partner bewährt. Als eine der größten Kanzleien am Niederrhein erfolgt eine dortige Beratung durch erfahrene Fachanwälte. Für Beurkundungen steht Ihnen das dortige Notariat ebenso zur Verfügung.

Insbesondere im Bereich des privaten und öffentlichen Baurechts legen wir unseren Mandanten die Beauftragung des Kollegen Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Gallina, welcher Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Verwaltungsrecht ist, nahe. Wir können hier die Terminvergabe koordinieren und stellen unsere Räumlichkeiten für etwaige Termine gern zur Verfügung.

Auch für eine Beratung im Bereich des Familienrechts stehen Ihnen die dort tätigen Fachanwälte für Familienrecht zur Verfügung.

Sie merken, dass wir uns tatsächlich als Ihr Partner verstehen, der oberste Priorität auf die bestmögliche Beratung legt und nicht überwiegend die eigenen Honorarinteressen in den Vordergrund stellt. Dies ist unserer Ansicht nach die Grundlage einer auch längerfristigen Geschäftsbeziehung.

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